Sie sind hier: ImmoExperten » Ratgeber » Mieterhöhung? Auf die tatsächliche Wohnfläche kommt es an.

Mieterhöhung? Auf die tatsächliche Wohnfläche kommt es an.

Symbolbild Wohnfläche (c) BDVI/Robert Lehmann

Viele Mieter und Vermieter sind seit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs verunsichert: Der BGH hat am 18. November 2015 entschieden, dass bei einer Mieterhöhung nur die tatsächliche Mietfläche ausschlaggebend ist. Dies gelte auch, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht und selbst dann, wenn die Abweichung unter der bisherigen Toleranzgrenze von 10 Prozent liegt (BGH, Az. VIII ZR 266/14).

Zu den Folgen des Urteils für Vermieter und Mieter sagt Hans Ulrich Esch, Vizepräsident des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI): „Wer die genaue Größe seiner Wohnung nicht kennt, verschenkt möglicherweise jeden Monat bares Geld. Eine präzise Bestimmung der tatsächlichen Mietfläche kann sich rechnen.“

Eine solide Wohnflächenermittlung (Wohnflächenberechnung) basiert auf einer exakten Vermessung der Wohnung unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Berechnungsvorschriften und Gesetze. „Ohne fachliche Hilfe ist es oft schwierig, den korrekten Wert für die anrechenbare Wohnfläche und damit die Miete zu ermitteln. Und auch vor Gericht halten Berechnungen, die nicht von einem Experten erstellt wurden, im Zweifel nicht stand. Umso wichtiger ist es im Streitfall für Mieter und Vermieter, über verlässliche und rechtskonforme Expertisen zu verfügen, wie sie zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen“ - so Esch.

Zur Wohnflächenbestimmung nutzen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) effektive wissenschaftlich-technische Messverfahren unter Berücksichtigung der jeweils zutreffenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Mieter oder Vermieter erhalten als Ergebnis ein Dokument, das vor Gericht, bei Schlichtungsverhandlungen oder als Grundlage einer neuen Mietvertragsgestaltung verwendbar ist.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind organisiert im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI)

Bildergalerie

Lesen Sie hier weitere Artikel zum Thema

Immobilienerbschaft und Steuern.
Wie oft kommt es im Leben vor, dass man eine Immobilie erbt? … zum Artikel
Kostenlose Immobilienbewertung online??
Sie möchten eine kostenlose Immobilienbewertung nutzen für die viel Werbung gemacht wird? … zum Artikel
Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es?
Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Nicht selten gehört zum Nachlass … zum Artikel

Experten rund ums Haus

Auf ImmoExperten finden Sie die perfekten Fachleute für alle Arbeiten rund ums Haus. Klicken Sie sich durch die Liste von Experten:
Einkünfteerzielungsabsicht - Verlustabzug bei Ferienhäusern Einkünfteerzielungsabsicht - Verlustabzug bei Ferienhäusern
Haben auch Sie sich schon mit dem Gedanken getragen, für den Urlaub gleich ein ganzes Ferienhaus … zum Artikel
Grunddienstbarkeiten Grunddienstbarkeiten
Die Grunddienstbarkeit beschreibt ein dingliches Recht, das dem jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks zur beschränkten unmittelbaren Nutzung … zum Artikel

Werbungskosten - Die Finca im Ausland hat ihre steuerlichen Tücken Werbungskosten - Die Finca im Ausland hat ihre steuerlichen Tücken
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ob es nicht lukrativ wäre, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung … zum Artikel
Klare Durchsicht mit dem entspiegelten Glas Amiran® von Schott Klare Durchsicht mit dem entspiegelten Glas Amiran® von Schott
Amiran® heißt das farbneutrale, nahezu unsichtbare Glas, das die Grenzen zwischen außen und innen verschwinden lässt … zum Artikel
Immokai - Ihr vertrauenswürdiger Partner in der Immobilienbranche. Deutschlandweit und Mallorca
Ratgeber für Immobilienkunden: Warum Sie einen Immobilienmakler wie Immokai wählen sollten** Immokai - Ihr vertrauenswürdiger Partner … zum Artikel