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Immobilienerbschaft und Steuern.

Dieser Ratgeber wurde von Fahl-Immobilienservice geschrieben.

Wie oft kommt es im Leben vor, dass man eine Immobilie erbt? Wird diese nicht direkt von den Eltern sondern von Verwandten oder von anderen Personen vererbt, greift die Erbschaftssteuer sehr früh. In diesem Moment sollten Sie wirklich wissen was diese Immobilie wert ist.

Warum?

Das Finanzamt wird Sie nach Ihrer Einschätzung bzgl. des Wertes fragen und Ihren geschätzten Wert für Ihren Steuerbescheid nutzen. Haben Sie richtig geschätzt? Oder vielleicht doch zu hoch? Oft ist der tatsächliche Wert einer Immobilie gar nicht so hoch wie er am Markt dargestellt wird. Wenn Sie mit Ihrer Schätzung nun z.B. 50.000,- € über dem tatsächlichen Wert liegen, zahlen Sie für diese Summe auch Steuern. Das Finanzamt profitiert natürlich davon. Möchten Sie das?

Erscheint dem Finanzamt der Wert den Sie schätzen zu gering, wird Ihnen ein Erfassungsbogen zugesendet, den Sie nach Ihrem Verständnis ausfüllen müssen und an das Finanzamt zurücksenden . In diesem Bogen werden Daten abgefragt, für deren Erfassung ein Sachverständiger Tabellen und Richtlinien abfragt. Trauen Sie sich das zu?

Vertrauen Sie lieber einem Sachverständigen bzw. Gutachter, denn es wird sich auszahlen.

Ein Fachmann Ihres Vertrauens hilft Ihnen dabei, eine große Steuersumme zu sparen. Zu hohe Einschätzungen belasten ihre Steuerlast bzw. ihre Erbschaft in großem Maße.

Ein Beispiel:

• Geerbtes Immobilienvermögen (brutto) 70.000,- € -Pers. Freibetrag 20.000,- €

• Steuerpflichtig 50.000,- € Steuersatz 15% = 7500,- € Erbschaftssteuer

Und Sie haben geglaubt oder geschätzt es wäre 120.000,- € Wert?

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