Sie sind hier: ImmoExperten » Ratgeber » Grunderwerbsteuer - Zu viel Zeit zwischen Scheidung und Vermögensaufteilung

Grunderwerbsteuer - Zu viel Zeit zwischen Scheidung und Vermögensaufteilung

https://de.fotolia.com/id/80967246

"Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!" Diese Redensart hätte ein Steuerzahler, der vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) geklagt hat, wohl besser befolgt. Nach der Scheidung 1984 hatten er und seine Exfrau das gemeinsame Hausgrundstück nämlich nicht aufgeteilt. Stattdessen hatte sich der Mann verpflichtet, alle Kosten des Hauses zu tragen, das er im Gegenzug erhalten hatte.

Erst 28 Jahre später vereinbarten die geschiedenen Eheleute, dass der Mann auch alleiniger Eigentümer des Hauses werden sollte. Das Finanzamt setzte daraufhin Grunderwerbsteuer fest. Hierzu muss man wissen, dass eine Vermögensübertragung im Rahmen einer Scheidung in der Regel keine Grunderwerbsteuer verursacht. Allerdings sind, wie das FG klarstellte, gewisse Besonderheiten zu beachten.

Generell gilt die Übertragung eines Grundstücks nur dann als steuerfrei, wenn die Scheidung ursächlich dafür ist. 28 verstrichene Jahre sprechen stark gegen diese Ursächlichkeit. Die Zeit ist jedoch nicht allein ausschlaggebend. Manchmal dauert es aufgrund besonderer Umstände - etwa wegen langwieriger Rechtsstreitigkeiten über das Vermögen oder anderer Finanzierungsfragen - einfach etwas länger. Der Kläger konnte jedoch weder das eine noch das andere nachweisen. Vielmehr ließ die damalige Vereinbarung über die Kostenübernahme auf eine einvernehmliche Regelung schließen.

Das FG verkannte auch nicht, dass bei Familienheimen eigentlich immer angenommen werden kann, dass die Scheidung ursächlich für die Vermögensübertragung ist. Da die Ehe aber nur einen Monat gedauert hatte und das Haus in dieser Zeit noch gar nicht fertiggestellt, geschweige denn bezogen worden war, wich es von diesem Grundsatz ab. Der klagende Exmann musste also zu Recht Grunderwerbsteuer zahlen.

Hinweis: Bei der Kalkulation von Steuern, auch mit schwierigen Begleitumständen, steht Ihnen Ihr Steuerberater gern zur Seite.

© Deubner Verlag GmbH & Co. KG

Lesen Sie hier weitere Artikel zum Thema

Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es?
Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Nicht selten gehört zum Nachlass … zum Artikel
Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
Wegen der hohen Freibeträge bei direkten Nachfahren ist dieses Thema meistens bei … zum Artikel
Rendite bei Immobilien. Der Vergleich mit Äpfel und Birnen? Rendite bei Immobilien. Der Vergleich mit Äpfel und Birnen?
Kaufen Sie eine Immobilie, das ist eine sichere Anlage! Zinsen bei der … zum Artikel

Experten rund ums Haus

Auf ImmoExperten finden Sie die perfekten Fachleute für alle Arbeiten rund ums Haus. Klicken Sie sich durch die Liste von Experten:
Immobilienfotografie - gerade oder schräg? Immobilienfotografie - gerade oder schräg?
In diesem Beitrag soll es um die Ausrichtung der Kamera gehen. Erst einmal zur Ausrichtung zur … zum Artikel
HOME STAGING Tipps zum Selbermachen! HOME STAGING Tipps zum Selbermachen!
So bereiten Sie Ihre Immobilie perfekt für die Verkaufs-Besichtigungen vor! HOME STAGING Tipps zum Selbermachen für … zum Artikel

Konjunkturunabhängiger Wachstumsmarkt Sozialimmobilien
Medizinischer Fortschritt, ein gesundheitsbewussterer Lebensstil sowie der Rückgang körperlich belastender Berufe lassen die durchschnittliche Lebenserwartung steigen. … zum Artikel
Klick und fertig - Linoleum schwimmend verlegen Klick und fertig - Linoleum schwimmend verlegen
Linoleum-Fertigboden per Klicksystem zusammenstecken Der Fußboden hat vielerlei Aufgaben zu erfüllen: Als Gestaltungselement muss er dekorative … zum Artikel
Ökologisch einwandfrei: Mineralische Beschichtungen sorgen für gesundes Raumklima Ökologisch einwandfrei: Mineralische Beschichtungen sorgen für gesundes Raumklima
Rund 80 Prozent unserer Lebenszeit verbringen wir in Gebäuden, sei es zu Hause, in der Freizeit … zum Artikel