Sie sind hier: ImmoExperten » Ratgeber » Abschreibung - Wegfall von Steuervorteilen bei Blockheizkraftwerken

Abschreibung - Wegfall von Steuervorteilen bei Blockheizkraftwerken

https://de.fotolia.com/id/80967246

Ab 2016 entfallen viele Steuervorteile bei Blockheizkraftwerken

Bislang wurden Blockheizkraftwerke von der Finanzverwaltung als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter eingeordnet mit der steuerlichen Folge, dass sie über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben werden konnten. Durch diese Einordnung konnten für die Anlagen zudem Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen beansprucht werden.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat 2014 entschieden, dass ein als Ersatz für eine alte Heizanlage in ein Vermietungsobjekt eingebautes Blockheizkraftwerk kein selbständiges Wirtschaftsgut, sondern ein unselbständiger Bestandteil des Gebäudes ist. Der Betreiber konnte daher die Anschaffungskosten der Anlage sofort als Erhaltungsaufwendungen bei seinen Vermietungseinkünften abziehen, statt sie über einen Zehnjahreszeitraum abzuschreiben.

Der Richterspruch muss in den Finanzbehörden für ein Umdenken gesorgt haben, denn die obersten Finanzbehörden der Länder haben nun erklärt, dass die Finanzämter entsprechende Anlagen fortan ebenfalls als Gebäudebestandteile einstufen. Lediglich bei Blockheizkraftwerken, die unmittelbar einem Gewerbe dienen (Betriebsvorrichtungen), bleibt alles beim Alten.

Hinweis: Die Kehrseite der neuen Einordnung als Gebäudebestandteil ist, dass die Kosten eines Blockheizkraftwerks bei Neubaumaßnahmen nur über die Gebäudeabschreibung von regelmäßig 2 % pro Jahr berücksichtigt werden können. Da in diesen Fällen keine alte Anlage ersetzt wird, gelingt kein Sofortabzug als Erhaltungsaufwand. Zudem können für Gebäudebestandteile auch keine Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen beansprucht werden.

Die Finanzverwaltung hat Anlagenbetreibern aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings ein Wahlrecht eingeräumt: Für alle Anlagen, die noch vor dem 31.12.2015 angeschafft, hergestellt oder verbindlich bestellt werden, kann der Betreiber sich auf den alten Verwaltungsstandpunkt berufen. Dann sind noch eine Abschreibung über zehn Jahre, Sonderabschreibungen und die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen möglich. Der Betreiber muss das Wahlrecht jedoch spätestens im Veranlagungs- bzw. Feststellungsverfahren für 2015 ausüben.

© Deubner Verlag GmbH & Co. KG

Lesen Sie hier weitere Artikel zum Thema

Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es?
Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Nicht selten gehört zum Nachlass … zum Artikel
Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
Wegen der hohen Freibeträge bei direkten Nachfahren ist dieses Thema meistens bei … zum Artikel
Rendite bei Immobilien. Der Vergleich mit Äpfel und Birnen? Rendite bei Immobilien. Der Vergleich mit Äpfel und Birnen?
Kaufen Sie eine Immobilie, das ist eine sichere Anlage! Zinsen bei der … zum Artikel

Experten rund ums Haus

Auf ImmoExperten finden Sie die perfekten Fachleute für alle Arbeiten rund ums Haus. Klicken Sie sich durch die Liste von Experten:
Weihnachtsbaum mal anders Weihnachtsbaum mal anders
Pressemitteilung | 24.10.2016 Liebe Journalisten, Autoren und Bildredakteure, Weihnachten rückt immer näher und somit die schönste … zum Artikel
Sturmsicher? Die Baumkontrolle Sturmsicher? Die Baumkontrolle
Stürme im Herbst und Winter nehmen nach Auskunft von Meteorologen nicht unbedingt zu. Aber sie werden … zum Artikel

Den Winter vertreiben: Frühjahrsputz an der Haus-Fassade Den Winter vertreiben: Frühjahrsputz an der Haus-Fassade
Am 1. März ist der meteorologische Frühlingsanfang. Doch an vielen Häusern hat der Winter sichtbare Spuren … zum Artikel
Grunderwerbsteuer - Kosten des Innenausbaus dürfen nicht einfach mitbesteuert werden Grunderwerbsteuer - Kosten des Innenausbaus dürfen nicht einfach mitbesteuert werden
Beim Immobilienkauf fällt - je nach Bundesland - Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % an. … zum Artikel
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
Die Wertsicherungsklausel, auch Indexklausel, Preisklausel oder Gleitklausel genannt, ist Bestandteil der meisten Gewerbemietverträge. Allerdings bereitet die … zum Artikel