Sie sind hier: ImmoExperten » Ratgeber » Immobilienkauf - Bei Modernisierung nach Gebäudeanschaffung nichts überstürzen

Immobilienkauf - Bei Modernisierung nach Gebäudeanschaffung nichts überstürzen

https://de.fotolia.com/id/80967246

Kennen Sie den steuerrechtlichen Unterschied zwischen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten einerseits und Erhaltungsaufwand andererseits? Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten eines Hauses können nur über die Gebäudenutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden (zumeist über 33 bis 50 Jahre). Dagegen kann der Erhaltungsaufwand sofort abgezogen werden. Wie gravierend die Auswirkungen dieser Unterscheidung ausfallen können, musste kürzlich ein Grundstückseigentümerehepaar erfahren, das ein Einfamilienhaus zum Zweck der Vermietung erworben hatte. Nach der Anschaffung hatten die Eheleute sämtliche Fenster austauschen lassen, um das Haus überhaupt erst vermietbar zu machen. Die Kosten dieser Maßnahme rechneten sie den Anschaffungskosten hinzu. Ihrer Ansicht nach kam hier eine Regelung des Handelsgesetzbuchs zum Tragen, laut der es sich bei Aufwendungen zur Herstellung der Funktionsbereitschaft eines Vermögensgegenstands um Anschaffungskosten handelt. Ihre Ausgaben für die übrigen Sanierungsarbeiten machten sie als sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand geltend.

Nach dem Urteil des Finanzgerichts München (FG) hat aber das Einkommensteuergesetz (EStG) bei der steuerrechtlichen Würdigung der Kosten Vorrang vor dem Handelsgesetzbuch. Da mag die Argumentation der Hausbesitzer noch so schlüssig sein. Laut EStG gelten die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung anfallen und ohne Umsatzsteuer 15 % der ursprünglichen Anschaffungskosten übersteigen, nun einmal als „anschaffungsnahe Herstellungskosten“. Und diese werden - wie Anschaffungskosten - über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Zuordnung sind beachtlich: Hätten die Kosten des Fensteraustauschs von vornherein als Anschaffungskosten gegolten, wären die übrigen Sanierungsaufwendungen unter der 15-%-Grenze geblieben und hätten sofort steuerlich geltend gemacht werden können. Das FG stellte aber darauf ab, dass sowohl der Austausch der Fenster als auch die anderen Sanierungsmaßnahmen erst nach dem Anschaffungszeitpunkt des Hauses durchgeführt worden waren und steuerlich zusammengehörten. Da ihre Kosten zusammen 15 % der ursprünglichen Anschaffungskosten überschritten, handelte es sich bei sämtlichen Modernisierungskosten um anschaffungsnahen Herstellungsaufwand, der nur über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden kann. Die nachträglichen Kosten dürfen nicht getrennt werden.

Das Gesetz typisiert hier in der Tat sehr stark, und zwar weil der Sachbearbeiter im Finanzamt nicht in die Verlegenheit kommen soll, zwischen den Kosten unterscheiden zu müssen. So etwas müsste im Zweifel ein Gutachter übernehmen. Das Hausbesitzerpaar musste sich daher mit der langwierigen Abschreibung sämtlicher Modernisierungskosten zufriedengeben.

Hinweis: Das letzte Wort ist in diesem Fall aber noch nicht gesprochen. Der Bundesfinanzhof wird den Sachverhalt in einem Revisionsverfahren noch einmal beleuchten.

© Deubner Verlag GmbH & Co. KG

Lesen Sie hier weitere Artikel zum Thema

## **Ihr Ratgeber für den Immobilienkauf mit IMMOKAI – Expertise, die Sie weiterbringt**
Der Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende Entscheidung, die sowohl finanzielle als … zum Artikel
7 Schritte zum Verkauf
1. Ihre Lebensplanung erfordert den Verkauf Ihrer Immobilie. Die wichtigste Frage dabei … zum Artikel
Immokai - Ihr vertrauenswürdiger Partner in der Immobilienbranche. Deutschlandweit und Mallorca
Ratgeber für Immobilienkunden: Warum Sie einen Immobilienmakler wie Immokai wählen sollten** Immokai … zum Artikel

Experten rund ums Haus

Auf ImmoExperten finden Sie die perfekten Fachleute für alle Arbeiten rund ums Haus. Klicken Sie sich durch die Liste von Experten:
Achtung Mieter.., Ist Ihnen bewusst???
das, Sie in 25 bei nur 500 Euro monatlich beispielsweise eine viertel Millionen Euro nur für … zum Artikel
Immobilienbewertung im Scheidungsfall
Ein Bauwerk steht oftmals Jahrhunderte, eine Beziehung hingegen hält nicht immer ein Leben lang. Daher stellen … zum Artikel

Klick und fertig - Linoleum schwimmend verlegen Klick und fertig - Linoleum schwimmend verlegen
Linoleum-Fertigboden per Klicksystem zusammenstecken Der Fußboden hat vielerlei Aufgaben zu erfüllen: Als Gestaltungselement muss er dekorative … zum Artikel
Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Gebäude Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Gebäude
Deutsche Maßstäbe für die Vorsteueraufteilung EU-rechtswidrig? Die Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken ist in Deutschland von … zum Artikel
Einkünfteerzielungsabsicht - Verlustabzug bei Ferienhäusern Einkünfteerzielungsabsicht - Verlustabzug bei Ferienhäusern
Haben auch Sie sich schon mit dem Gedanken getragen, für den Urlaub gleich ein ganzes Ferienhaus … zum Artikel