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Grunderwerbsteuer - Kosten des Innenausbaus dürfen nicht einfach mitbesteuert werden

Grunderwerbsteuer - Kosten des Innenausbaus dürfen nicht einfach mitbesteuert werden

Beim Immobilienkauf fällt - je nach Bundesland - Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % an. Liegt ein einheitlicher Erwerbsgegenstand vor, berechnet das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den reinen Bodenwert, sondern auch auf die Bauerrichtungskosten. Diese Berechnungsweise lässt … zum Artikel