Sie sind hier: ImmoExperten » Ratgeber » Grunderwerbsteuer - Keine zweite Grunderwerbsteuerbefreiung nach voreiliger Erbteilung

Grunderwerbsteuer - Keine zweite Grunderwerbsteuerbefreiung nach voreiliger Erbteilung

https://de.fotolia.com/id/80967246

Die Erbengemeinschaft ist eine Gesellschaftsform, die steuerrechtlich ähnlich wie eine „normale“ Personengesellschaft (z.B. eine GbR) behandelt wird. Dieser Zusammenschluss kommt nur meist etwas überraschender zustande - nämlich mit dem Tod eines Erblassers, wenn beispielsweise mehrere Personen gemeinsam ein Grundstück erben.

Häufig existieren Erbengemeinschaften über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg und können auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaften. Doch spätestens bei einer Erbauseinandersetzung sollte feststehen, welcher Erbe welchen Teil des Grundstücks erhält. Das verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (FG):

Der Großvater hatte noch zu Lebzeiten geregelt, dass nach seinem Tod jedes seiner Enkelkinder ein Grundstück zum Niederlassen und Bebauen erhalten sollte. Wer im Einzelnen welches Grundstück bekommt, sollten die Erben jedoch untereinander ausmachen. Nachdem auch die Großmutter verstorben war, fanden sich drei Geschwisterenkel in einer größeren Erbengemeinschaft wieder. Zur Vereinfachung vereinbarte die Erbengemeinschaft notariell, dass die drei Geschwister zwei Grundstücke zu je einem Drittel erhalten sollten. Jahre später tauschten die Geschwister ihre Grundstücksanteile noch einmal untereinander. Obwohl Grundstücksteilungen in Erbengemeinschaften keine Grunderwerbsteuer auslösen, setzte das Finanzamt daraufhin Grunderwerbsteuer fest.

Das FG hat die Steuerfestsetzung bestätigt. Denn die Aufteilung der Grundstücke durch die Geschwister war gar keine Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft mehr. Zum Zeitpunkt des Tauschs waren die Geschwister bereits eine (durch die vorherige Zuteilung) aus der Erbengemeinschaft entstandene Bruchteilsgemeinschaft. Und für eine solche Gemeinschaft ist bei Grundstücksaufteilungen keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer vorgesehen.

Das Problem des vergebens klagenden Erben resultierte also aus der voreiligen Erbteilung aus Vereinfachungsgründen, bei der noch nicht festgelegt worden war, wer eigentlich das Grundstück bekommen sollte. Denn eine Aufteilung einer Erbengemeinschaft in mehrere Erbengemeinschaften kennt das Gesetz nicht.

Hinweis: Wenn Sie nicht in eine solche Steuerfalle tappen wollen, kommen Sie vor jeder Entscheidung in Grundstücksangelegenheiten besser zuerst zu uns.

© Deubner Verlag GmbH & Co. KG

Lesen Sie hier weitere Artikel zum Thema

Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es?
Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Nicht selten gehört zum Nachlass … zum Artikel
Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
Wegen der hohen Freibeträge bei direkten Nachfahren ist dieses Thema meistens bei … zum Artikel
Rendite bei Immobilien. Der Vergleich mit Äpfel und Birnen? Rendite bei Immobilien. Der Vergleich mit Äpfel und Birnen?
Kaufen Sie eine Immobilie, das ist eine sichere Anlage! Zinsen bei der … zum Artikel

Experten rund ums Haus

Auf ImmoExperten finden Sie die perfekten Fachleute für alle Arbeiten rund ums Haus. Klicken Sie sich durch die Liste von Experten:
Grunderwerbsteuer - Zu viel Zeit zwischen Scheidung und Vermögensaufteilung Grunderwerbsteuer - Zu viel Zeit zwischen Scheidung und Vermögensaufteilung
"Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!" Diese Redensart hätte ein Steuerzahler, der … zum Artikel
Konjunkturunabhängiger Wachstumsmarkt Sozialimmobilien
Medizinischer Fortschritt, ein gesundheitsbewussterer Lebensstil sowie der Rückgang körperlich belastender Berufe lassen die durchschnittliche Lebenserwartung steigen. … zum Artikel

Erbbaurecht
Im Eigenheim wohnen, ohne das Grundstück zu kaufen. Wer in Deutschland ein Haus bauen möchte, muss … zum Artikel
Das Wichtigste bei der Immobilienfotografie: Die Immobilie Das Wichtigste bei der Immobilienfotografie: Die Immobilie
Immobilienfotografen haben weniger Freiheiten als z.B. Fotografen, die Menschen ablichten. Wenn der Fotograf von Frau Dr. … zum Artikel
Steuerbonus - Betreuung von Haustieren kann haushaltsnahe Dienstleistung sein Steuerbonus - Betreuung von Haustieren kann haushaltsnahe Dienstleistung sein
Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie mit 20 % der Arbeitslöhne, maximal 4.000 € pro Jahr, … zum Artikel