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Abriss und Abbruch sind verantwortungsvolle und gesetzlich geregelte Aufgaben

Um Neues zu erschaffen, muss oftmals erst Altes beseitigt werden, im Bereich Immobilien spricht man in diesem Zusammenhang zumeist vom teilweisen oder vollständigen Abriss, Abbruch oder Rückbau. Je nach genauer Beschaffenheit der betreffenden Bauwerke kommen dabei Verfahren wie Abtragen, Demontieren, Einreißen, Zerschlagen oder auch der Einsatz kontrollierter Sprengungen zum Tragen. Neben Maschinen und Fahrzeugen wie Baggern, Betonzangen, Abrissbirnen, Hydraulikhämmern, Hohlkernbohrern, Radladern und Lastwagen werden von Abbruchunternehmen auch manuelle Werkzeuge wie Spitzhacken, Vorschlaghämmer, Meißel, Schaufeln und Äxte verwendet. Aufgrund der potentiellen Gefahren durch fallenden Schutt oder einstürzendes Mauerwerk sind hierzulande für die meisten Abbrucharbeiten besondere Abbruchgenehmigungen erforderlich, so auch bei Teilabbrüchen von tragenden und/oder brandschutzrelevanten Bauteilen. Bei der Vorlage einer schriftlichen Abbruchanweisung des Abbruchunternehmers zum Beispiel aufgrund eines Abbruchgebots gemäß § 179 Baugesetzbuch, erfolgt der Abriss heute häufig unter Regie eines Bauwerksmechanikers für Abbruch und Betontrenntechnik in Kooperation mit dem nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) zuständigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Sprengung, Entkernung, Trennung und Entsorgung gehorchen klaren Vorschriften

Bei diesen spezialisierten Bauwerksmechanikern handelt es sich seit August 2004 um einen staatlich anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf. Wenn Absolventen das 21. Lebensjahr vollendet haben, im Besitz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ sind und als Sprenghelfer in einem Betrieb tätig sind, dürfen sie den Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten und Kultursprengungen sowie den Sonderlehrgang für das Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildungsstätte besuchen und im Anschluss als Sprengberechtigter („Sprengmeister“) bei Abbruchunternehmen entsprechend tätig werden. Ob mit oder Sprengung werden die meisten Gebäude heute vor ihrem endgültigen Abriss zunächst gründlich entkernt, dazu gehören der Ab- und Ausbau etwa von Abbruchmaterialien wie zum Beispiel Bodenbelägen, Estrich, Trennwänden, Leuchtstoffröhren und Heizkesseln sowie deren sorgfältige Trennung und Entsorgung. Gerade die letztgenannte Tätigkeit verlangt dabei die ganze Aufmerksamkeit der beauftragten Abbruchunternehmen. So unterscheiden sich die Entsorgungskosten für reinen Bauschutt und Baumischabfall deutlich, auch bei künstlichen Mineralfasern, Gussasphalten, Bitumenklebern und asbesthaltigen Baustoffen müssen die Bestimmungen beispielsweise der Entsorgungsfachbetriebe- und der Nachweisverordnung sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beachtet und befolgt werden.

Recycling, Ostdeutschland und das angesehene RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten

In den letzten Jahren zunehmend kommerziell bedeutsam geworden ist eine möglichst sortenreine Vorsortierung speziell beim Festbetonrecycling, in dessen Rahmen zerkleinerter Betonsplitt und Brechsand zu Recyclingbeton aus Beton- oder Mischgranulat wird. Beim Abbruch von Stahlbeton wird auch der sog. Bewehrungsstahl aussortiert, der dann als Stahlschrott durch Einschmelzen zu neuen Stahlerzeugnissen geformt wird. Regionaler Arbeitsschwerpunkt vieler Abbruchunternehmen war und ist seit einiger Zeit speziell Ostdeutschland, der anhaltende Bevölkerungsrückgang in zahlreichen dortigen Städte und Gemeinden hat den Rückbau bzw. Umbau nicht mehr benötigter und genutzter Gebäude vor allem in Plattenbauweise notwendig gemacht. Die Standesorganisation und Interessenvertretung des Gewerbes hierzulande ist der in seiner jetzigen Form im Jahre 1949 wieder gegründete „Deutsche Abbruchverband“ mit 9 Landesverbänden und seinem Hauptsitz in Köln. Er verfügt auch über Fachausschüsse in den Bereichen Recycling und Entsorgung, Abbruchtechnik, Sprengtechnik, Betonbohren und -sägen, Sozialpolitik und Finanzen. Darüber hinaus verleiht er seit 2004 durch die „RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V.“ qualifizierten Abbruchunternehmen unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband das renommierte und durch Eintragung beim „Deutschen Patent- und Markenamt“ geschützte „RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten (RAL-GZ 509)“, anhand dessen Kunden und Auftraggeber professionelle und qualifizierte von unseriösen Anbietern unterscheiden können.

• Abbruchunternehmen schaffen durch ihre Arbeit oft erst Platz für neue Gebäude

• Aufgrund potentieller Gefahren existieren detaillierte Sicherheitsbestimmungen

• Besonders genau geregelt sind auch Sprengung, Trennung und Schuttentsorgung

• Viele abgebaute Baumaterialien werden heute wie vor allem Beton wieder verwertet

• Regionaler Arbeitsschwerpunkt seit Jahren ostdeutsche Städte und Gemeinden

• Gute Fachbetriebe der Branche haben das „RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten“

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