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Personenaufzug bei der Modernisierung für Menschen mit Handicap

Der Aufzug – er wird im Behördendeutsch auch als Personenfahrstuhl bezeichnet – erhöht den Wohnkomfort und steigert den Wert Ihrer Immobilie. Manchmal ist ein Aufzug auch notwendig, damit ältere und gehbehinderte Menschen durch barrierefreies Wohnen weiter in ihren eigenen vier Wänden leben können.
Egal ob privat oder gewerblich: Für den Bau und die Inbetriebnahme eines Personenaufzuges braucht es in bestimmten Fällen eine Baugenehmigung. Ist zudem Barrierefreiheit für Sie wichtig, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel von KfW und finanzielle Unterstützung vom Staat, zum Beispiel über die Pflegeversicherung, dafür zur Verfügung. Auch bei Landratsämtern und Gemeinden können ggfls. Zuschüsse beantragt werden. Vor dem Bau eines Aufzuges sind viele Aspekte zu klären. Die Planung sollte daher von Anfang an in der Hand eines Fachbetriebes liegen, der für den Bau von Aufzügen zertifiziert ist.

Unser Hinweis für die Beantragung von Zuschüssen:
Stellen Sie jeglichen Antrag auf Förderung in jedem Fall vor Beginn der Bauarbeiten!

Welche Aufzugstechnik entspricht Ihrem Bedarf?

Schritt 1: Bedarfsplanung
Je nach Aufzughersteller und abhängig von der Größe des Personenaufzugs sind die Investitions- und Folgekosten eines Fahrstuhls unterschiedlich hoch. Wird der Aufzug zu groß oder zu klein geplant, müssen Sie mehr Kosten für Anschaffung und Unterhalt tragen als notwendig. Oder es kommt es bei der Benutzung des Aufzugs zu zeitraubenden und ärgerlichen Engpässen.

Schritt 2: Bauplanung und Montage
Nachdem die Bedarfsplanung für den Aufzug abgeschlossen ist, werden die baulichen Voraussetzungen auf den Prüfstand gestellt. Bei der Klärung der Fragen, ob eine Baugenehmigung für den Aufzug benötigt wird, oder ob Sie die Statik des Gebäudes eventuell anpassen lassen müssen, steht Ihnen Ihr regionaler Fachhändler über www.immoexperten hilfreich zur Seite.

Schritt 3: Wartung und Instandhaltung
Die Aufzugsmontage sollte nur durch einen zertifizierten Fachhändler stattfinden. Damit Fehlerquellen verhindert werden, empfehlen wir Ihnen, darauf zu achten, dass das ausführende Unternehmen das Aufmaß für den Fahrstuhl selbst vornimmt und später auch Ansprechpartner für die Wartung und Aufzugreparatur ist. Für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Personenaufzuges müssen Sie alle zwei Jahre die TÜV-Plakette erneuern und den Fahrstuhl von einem Aufzugsmonteur eines zertifizierten Fachbetriebes auf die Sicherheit prüfen lassen.

Worauf Sie bei der Suche nach dem geeigneten Fachhändler für Aufzugstechnik achten sollten
• Achten Sie darauf, dass der Personenaufzug der TÜV Baumusterprüfung nach DIN EN 81.41 entspricht
• Mancher Aufzug verbraucht im Stand mehr Energie als bei der Fahrt. Es ist daher wichtig, dass Sie beim Vergleich verschiedener Aufzüge auch auf deren Energieverbrauch achten.
• Achten Sie beim Abschluss eines Wartungsvertrages darauf, ob darin eine Kostengrenze für Ersatzteile für die Aufzugsreparatur vorgesehen ist.
• Die Kosten für die regelmäßigen TÜV-Prüfungen für einen Aufzug sind nicht vorgeschrieben und variieren von Anbieter zu Anbieter.
• Wenn Sie die Kosten für den Aufzug auf Ihre Mieter umlegen möchten, sollten Sie sich genau informieren, in welcher Höhe Sie die Betriebskosten weitergeben können. (z. B. die Kosten für Wartung, Energieverbrauch, Reinigung und Notruf.)


Schöner alter Schindler-Fahrstuhl steigert den Wert Ihrer Immobilie (Sommaruga Fabio/pixelio.de)

Fazit

Wenn Sie einen Personenaufzug für die Modernisierung Ihres Hauses planen, suchen Sie sich von Anfang an den geeigneten Fachbetrieb in Ihrer Region auf unserem Portal www.immoexperten.de.

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spc-Aufzug GmbH spc-Aufzug GmbH

Schillerstraße 22, 80336 München

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Bogenstr. 33, 70569 Stuttgart

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Robert-Koch-Str. 50, 55129 Mainz

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Am Gewerbegebiet 11, 01477 Arnsdorf

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Max-Planck-Str. 5, 65719 Hofheim-Wallau

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Kone GmbH Kone GmbH

Listemannstr. 10B, 39104 Magdeburg

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Gottschalk & Michaelis GmbH Gottschalk & Michaelis GmbH

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